ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


 


Allgemeine Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen
Fußpflegeschule Esslingen - Ostfildern
Inhaberin Silvia Fay,
staatl. exam. Krankenschwester
Mitglied im Berufsverband VFF e. V.

Stand September 2009

1. Die Anmeldung zur Schulung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Schulungsgebühren. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung. Eine Teilnahme an der Schulung kann nur bei rechtzeitigem Zahlungseingang vor Schulungsbeginn erfolgen.

2. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen (Anmeldeformular).

3. Nach Eingang der Zahlung werden die Schulungsunterlagen zugesandt.

4. Die Schulungen werden vorbehaltlich einer Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Kann ein Kurs zu einem bestimmten Termin deshalb nicht stattfinden, werden schon bezahlte Schulungsgebühren zurückerstattet.

5. Die maximale Teilnehmerzahl pro Schulung beträgt 12 Schüler/innen. Entscheidend für die Teilnahme an einer Schulung ist die Reihenfolgung der Anmeldungen. Sollte die Maximalzahl an Teilnehmern erreicht sein, werden die weiteren Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt und es wird ein Ersatztermin angeboten.

6. Sollte ein/e Teilnehmer/in die Schulung vorzeitig abbrechen oder unentschuldigt von der Schulung fernbleiben, so ist der volle Schulungsbetrag zu bezahlen. Eine Rückzahlung der Schulungskosten ist vorbehaltlich nachfolgender Regelungen nicht geschuldet.

7. Bei Kündigung bis 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20 % der Gesamtschulungsgebühren an. Bei einer Kündigung bis zu 3 Tagen vor Schulungsbeginn sind 50 % der Gesamtschulungsgebühren zu bezahlen, bei kurzfristigerer Kündigung fallen die Schulungsgebühren vollständig an.

Dem Teilnehmer / der Teilnehmerin bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten, die Schulungsleitung kann ihrerseits einen weitergehenden Schaden auf Nachweis geltend machen.

Der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, oder dass er wesentlich niedriger ist als die pauschalen bzw. die Gesamtschulungsgebühren bei kurzfristiger Kündigung wie zuvor dargestellt.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

8. Bei unverschuldeter Ver-hinderung in Folge Erkrankung kann unter Vorlage eines ärztlichen Attestes die Schulung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden oder es kann nach Rücksprache mit der Schulungsleitung eine Ersatz-person an der Schulung teilnehmen.

Eine Rückerstattung der Schulungsgebühren erfolgt nicht.

Bei anderweitiger unverschuldeter Verhinderung, die gleichfalls in geeigneter Form nachzuweisen ist, kann eine individuelle Regelung wie vorstehend im Einzelfall erfolgen. Eine Verpflichtung der Fußpflegeschule hierzu besteht allerdings nicht.

9. Leihgebühren der Fräser und Instrumente und / oder Kaufpreis für Fräser und Instrumente sind nach den in den Schulungsunterlagen ausgewiesenen Preisen zu Beginn der Schulung in bar zu bezahlen.

10. Sollten einzelne Regelungen im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der Regelungen im Übrigen hiervon unberührt. Die Parteien werden statt der unwirksamen Regelung eine solche wählen, die der tatsächlich beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.

11.Gerichtsstand ist Esslingen a. N.


 


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können mit Klick auf den Link als pdf. heruntergeladen werden.